Auto- und Motorrad Tuning

Erforderliche Begutachtungen

Für Autofahrer gilt: Tiefer, schneller, breiter. Und vor allem individueller! Für Motorradfahrer gilt: Satterer Sound, kühneres Design, glänzendere Augen.

Für alle gilt: Deutschlands Tuner schwingen den Schraubenschlüssel und geben ihren Lieblingen ordentlich Kraftfutter. Erlaubt ist, was gefällt und den Gesetzen der Straße, also der StVZO, entspricht.

Gänsehaut auf Bestellung

Die Kataloge der Zubehörindustrie sind dick wie Telefonbücher. Für nahezu jeden Wunsch gibt es das entsprechende Tuningteil. Damit bei der Veredelung Ihre Sicherheit und der Umweltschutz nicht auf der Strecke bleiben, verlangt die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) entsprechende Unbedenklichkeits-Nachweise. TÜV NORD Mobilität unterstützt Sie bei Ihren Tuning-Maßnahmen. Mit Sicherheit.

Prüfzeugnisse: Sicherheit mit Brief und Siegel

Mit diesen Zeugnissen fahren Sie auf der sicheren Seite:

  • Teilegutachten (TGA)
  • Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE)
  • Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
  • EG- oder ECE-Genehmigung
  • Nachträge oder Auszüge aus der Fahrzeuggenehmigung

Prüfzeugnisse enthalten neben Montagehinweisen auch Beschränkungen und Auflagen. Viele Tuningteile sind nur für bestimmte, im Prüfzeugnis aufgeführte Fahrzeugtypen zugelassen.

Kompetenz ohne Spaßbremse

Für Ihre Gesundheit gibt es kein Ersatzteil. Nach der Montage von Tuningteilen mit Teilegutachten prüfen unsere amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieure, ob die Teile an Ihrem Fahrzeug richtig montiert wurden und die vorgegebenen Beschränkungen oder Auflagen eingehalten werden. Den ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau bestätigen wir Ihnen mit der so genannten „Anbaubescheinigung“.

Bei ABE oder ABG benötigen Sie keine Änderungsabnahme, außer sie wird in der Genehmigung extra gefordert. Wenn das nicht der Fall ist, packen Sie die ABE / ABG zu Ihren übrigen Fahrzeugpapieren und alles zusammen in Ihre Tasche. Ist eine Änderungsabnahme erforderlich, muss Ihre nächste Fahrt nach dem Einbau des Tuningteils zum Sachverständigen oder Prüfingenieur führen.

Für Teile mit einer EG- oder ECE-Genehmigung benötigen Sie in der Regel keine Änderungsabnahme. Am besten, Sie haben die Genehmigungsunterlagen oder die Einbauanleitung immer zusammen mit den Fahrzeugpapieren dabei. Auf alle Fälle sollten Sie diese gut aufbewahren.

Teile-Kombinationen wie Feuer und Wasser

Tuning-Maßnahmen können sich gegenseitig negativ beeinflussen, z. B. eine Rad-/ Reifenkombination in Verbindung mit einem kleineren Sportlenkrad oder einem Fahrwerk.

Achten Sie beim Kauf von Tuningteilen, die sich gegenseitig beeinflussen können darauf, dass die Zulässigkeit der Teilekombination in den Prüfzeugnissen ausdrücklich erwähnt ist.

Wann ist eine Einzelabnahme notwendig?

Sie wollen mehr Individualität? Sie wollen mehrere Tuningteile, die sich gegenseitig beeinflussen, ohne eine entsprechende Freigabe in den Prüfzeugnissen miteinander kombinieren? Sie sind stolzer Besitzer eines eigens für Sie hergestellten oder umgebauten Einzelstücks?

In diesen Fällen ist eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Lassen Sie sich bei umfangreichen Umbauten vorab von Ihrem Sachverständigen beraten, ob das geplante Tuning genehmigungsfähig ist und mit welchen Begutachtungskosten Sie rechnen müssen.

Lassen Sie Änderungen sofort in die Fahrzeugpapiere eintragen

Lassen Sie nach einer Einzelabnahme die Fahrzeugpapiere unverzüglich ändern. Hierzu müssen Sie der Zulassungsstelle das Sachverständigengutachten vorzulegen.

Bei Änderungsabnahmen ist in der Anbaubescheinigung immer der Hinweis enthalten, ob eine Änderung der Fahrzeugpapiere unverzüglich oder erst beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle erforderlich ist. Wird keine unverzügliche Änderung gefordert, genügt es, wenn Sie die Anbaubescheinigung zusammen mit den Fahrzeugpapieren mitführen.

Versicherungsschutz

Leistungserhöhungen und andere umfangreiche Tuningmaßnahmen können aus Sicht der Kfz-Versicherung eine Gefahrenerhöhung darstellen. Leistungserhöhungen müssen Sie daher immer der Kfz-Versicherung melden, auch wenn Ihr Fahrzeug dadurch nicht in eine höhere Leistungsklasse eingestuft wird. Bei extremen Fahrwerksumbauten, wie z.B. einer Tieferlegung in Verbindung mit einer besonders breiten Bereifung empfehlen wir Ihnen, die Kfz-Versicherung vorsorglich zu informieren, damit Ihr Versicherungsschutz in jedem Fall erhalten bleibt.